Kosten & Erstattung

Wer trägt die Kosten?

Kassenpatient: Psychotherapie ist Kassenleistung – vollständig übernommen nach Genehmigung. Ich habe eine Kassenzulassung und begleite Sie durch den Antragsprozess.

Privatpatient und Beihilfe: Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ihre Versicherung erstattet in der Regel vollständig oder anteilig — bitte prüfen Sie Ihren Tarif.

Selbstzahler Therapie: Keine Kassenzulassung nötig, kürzere Wartezeiten. Honorar auf Anfrage.

Coaching und Beratung: Selbstzahlerleistung. Für Unternehmen Rechnungsstellung möglich. Ggf. steuerlich absetzbar.

Wie der Einstieg konkret aussieht, erfahren Sie unter Erstgespräch & Ablauf.